«Bisher mußte der Arbeitslosengeld-II-Empfänger diese Differenz, etwa 150,-- für exakt nichts, selber aufbringen; nun hat das Bundessozialgericht die „Jobcenter“ verurteilt, sie zu bezahlen», schrieb der Chronist vor gut sechs Wochen.
Das wird künftig also nicht mehr so sein; aber die Bundesregierung hat sich in ihrer besonderen Art von Güte entschlossen, die Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf den Schulden sitzen zu lassen, die sie ansammeln mußten, weil sie diese etwa 150,-- für exakt nichts nicht von ihrem schmalen Arbeitslosengeld bezahlen konnten.
Das bedeutet zum Beispiel, falls sie wieder Arbeit fänden: «„Dann wird das Problem akut“, erklärt Anke Plener, Fachanwältin für Sozialrecht in Berlin: „Wenn einem Bedürftigen das gelingt, er aber die rückständigen Versicherungsbeiträge in der Privaten Krankenversicherung nicht zahlt, sinkt sein Versicherungsschutz auf eine Notversorgung.“ Der Grund dafür: Nur für Hilfebedürftige gilt eine Sonderklausel, nach der die PKV auch dann volle Leistungen gewähren muss, wenn diese mit den Beiträgen im Rückstand sind», erfahre ich aus der tageszeitung.
An der Regierung, die solches den Ärmsten zumutet, die Arbeitslosen ein wirtschaftliches und gegebenenfalls medizinisches Desaster zumutet, falls sie wieder zu arbeiten beginnen, ist maßgeblich eine Partei beteiligt, die sich «christlich» nennt. Kann man noch auf Christen in deren Fraktion hoffen?
Die Folgen einer Strafrechtsreform
vor 2 Wochen
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