dem Heiligen Vater zum achtzigsten Geburtstag!
Er beweist, daß auch ein Achtzigjähriger ein noch so bedeutsames Amt auf gute Weise ausfüllen kann.
Wir dürfen hoffen, daß das ein Anlaß sein wird, jene Regeln Pauls VI. endlich wieder abzuschaffen, nach denen ein fünfundsiebzigjähriger Bischof seinen Rücktritt anbieten muß, ein achtzigjähriger Kardinal bei der Papstwahl nicht mehr wahlberechtigt ist.
Unter dem letzten Pontifikat schon hatte 30giorni (30Tage) nachgewiesen, daß nach hergebrachter kirchlicher Norm das Alter allein kein legitimer Grund für einen Bischof ist, zurückzutreten. Und Kardinäle blieben meiner Kenntnis nach wahlberechtigt, selbst wenn sie exkommuniziert waren.
Gestern Abend im Fernsehen wurde ein kurzes Portrait des Papstes gezeigt, angeblich eines, das ihn von privater Seite zeige. Zu sehen war, wie ein alter Mann von allen Seiten hofiert wird und in Reichtum schwelgt. Vielleicht schwelgt er auch nicht, sondern hält den Pomp einfach für selbstverständlich. Mich hat das sehr abgestoßen. Ich nehme an, auch Jesus muss beide Augen zudrücken.
AntwortenLöschenGrundsätzlich muß ich Dir ja zustimmen, Peregrine; aber auf der pragmatischen Ebene ...
AntwortenLöschenIch wüßte da Kreaturen des verstorbenen Papstes, von denen ich nicht wünschte, daß sie noch viele künftige Conclavia durchgeistern. Und es gibt Bischöfe, deren Pensionierung für die Kirche nur von Nutzen sein könnte.