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Wer alles muß einwilligen, daß ein Kind leben darf?
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat es bestätigt, was eine andere Kammer schon vor einem Jahr entschieden hatte (und was wir damals schon diskutiert haben): Das Recht eines Kindes auf Leben setzt gegebenenfalls die Zustimmung beider Eltern voraus – die der Mutter allein genügt nicht.
Eine Diskussion kann ich a.a.O. nicht ausmachen.
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